Anspruch auf Taggeld
Beitragspflichtige Tätigkeit genügt
Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ist unter anderem, dass der Versicherte während zwölf Monaten eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat. Diese Tätigkeit muss hinreichend überprüfbar sein. Nicht erforderlich ist dagegen laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG), dass tatsächlich ein Lohn ausbezahlt wurde.
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