Inkraftsetzung der revidierten Amtshilfebestimmung im Börsengesetz
Ab 1. Februar 2006 gelten die neuen Regeln für die internationale Amtshilfe. Der Bundesrat hat die entsprechende Änderung im Börsengesetz auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt – dies vorbehältlich des Nichtergreifens des Referendums. Die Bundesversammlung hat den neuen Bestimmungen in der Herbstsession 2005 zugestimmt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare