Jusletter

Drogen bei der Polizei geklaut

Freispruch von der Anklage des Diebstahls bestätigt

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen
  • Zitiervorschlag: fel., Drogen bei der Polizei geklaut, in: Jusletter 5. Dezember 2005
Wer aus einem Depot der Polizei Drogen in seinen Besitz bringt, die im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellt wurden, kann dafür nicht wegen Diebstahls bestraft werden.

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