Weko belastet Unique mit einer Sanktion
Weil die Flughafen Zürich AG (Unique) gegen eine Verfügung der Wettbewerbskommission verstossen hat, wurde sie zur Bezahlung einer Sanktion von Fr. 248´000.- verpflichtet.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare