Fairness im Prozess
Unbeholfener Kläger ohne Anwalt
Das Bundesgericht macht in einem bemerkenswerten neuen Urteil deutlich, dass der Anspruch auf Fairness und Waffengleichheit im Prozess nicht einfach toter Buchstabe ist. Es ging um einen Kellner, der im Lohnstreit mit seinem Patron vor dem Bezirksgericht Uster offensichtlich unfähig war, in der zweiten Streitrunde seinen Standpunkt vorzutragen (Replik).
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