Keine Parteientschädigung im Interkonnektions-Streit
Fehlende gesetzliche Grundlage
Im erstinstanzlichen Streit um Interkonnektion vor der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) darf keine Parteientschädigung zugesprochen werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare