Jusletter

Äusserungsdelikte: Die strafrechtliche Regulierung von Kommunikation im Lichte der Sprachphilosophie Wittgensteins

  • Autor/Autorin: Gerhard Fiolka
  • Rechtsgebiete: Rechtsphilosophie. Rechtstheorie. Rechtssoziologie
  • Zitiervorschlag: Gerhard Fiolka, Äusserungsdelikte: Die strafrechtliche Regulierung von Kommunikation im Lichte der Sprachphilosophie Wittgensteins, in: Jusletter 24. Juli 2006
Das schweizerische Strafrecht kennt eine Vielzahl von Äusserungsdelikten, etwa die Ehrverletzungsdelikte, Drohungstatbestände, aber auch die strafrechtlich bewehrten Verbote pornographischer, rassistischer oder gewalttätiger Darstellungen. Der Verfasser untersucht, welchen Beitrag die Sprachphilosophie Ludwig Wittgensteins zur Auslegung solcher Tatbestände leisten kann, aber auch, an welche Grenzen die Operationalisierung dieser Theorien im liberalen Rechtsstaat stösst.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Was bisher geschah …
  • II. Was leistet die Lebensform?
  • 1. Zum Begriff der Lebensform
  • 2. Totalitarismus als Modell erfolgreicher Kommunikation durch gemeinsames Vorverständnis
  • 3. Gemeinsames Vorverständnis im freiheitlichen Rechtsstaat
  • 4. Zwischenergebnis
  • III. Äusserungsdelikte
  • 1. Allgemeines
  • 2. Arten von Äusserungsdelikten
  • a) Ehrverletzungsdelikte
  • b) Drohungs- und Schreckungsdelikte
  • c) Klimaschutzdelikte
  • aa) Allgemeines
  • bb) Art. 135 StGB: Gewaltdarstellung
  • cc) Art. 197 StGB: Pornographie
  • dd) Art. 261 StGB: Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit
  • ee) Ausnahmeregelungen bei schutzwürdigem kulturellem und wissenschaftlichem Wert
  • ff) Zwischenergebnis
  • 3. Gemeinsame Kernprobleme
  • a) Normbildung durch Anwendung der Norm
  • b) Simulation von Sprechsituationen
  • c) Eingrenzung durch Verweis auf bestimmtes Verständnis
  • d) Heteronome Steuerung von Kommunikation
  • IV. Fazit
  • Literatur

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