Gewollte Härte des Gesetzes trifft auch Gehbehinderte
Zwingende Regelung des Ausweisentzugs
Die seit Anfang 2005 geltende strenge gesetzliche Regelung des Führerausweisentzugs wegen schwerer Verletzung der Verkehrsregeln trifft auch gehbehinderte Personen mit voller Härte.
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