Jusletter

Verwahrung auch nach Strafe möglich

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Allgemeiner Teil
  • Zitiervorschlag: fel., Verwahrung auch nach Strafe möglich, in: Jusletter 9. Oktober 2006
Auch wenn ein Verbrecher die ihm auferlegte Zuchthausstrafe vollständig abgesessen hat, kann er gemäss einem neuen Urteil des Bundesgerichts nachträglich noch verwahrt werden.

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