Überlassung der persönlichen Waffe zu Eigentum
Der Bundesrat hat am 8. November 2006 die Änderung der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA) verabschiedet. Davon betroffen ist vor allem die Überlassung der persönlichen Waffe zu Eigentum. Die Anforderungen wurden erhöht sowie eine Selbstdeklaration eingeführt.
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