Betriebsreglement 2005 ist massgeblich
Urteil zu Fluglärm und Quartierplanung
Ob eine Bauzone nicht mehr erschlossen werden darf, weil aufgrund des Fluglärms die Planungswerte überschritten werden, hängt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts von der Lärmbelastung gemäss Betriebsreglement 2005 ab.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare