Elektronischer Versicherungsnachweis für Immatrikulation von Motorfahrzeugen
Ab 1. Februar 2007 kann der Versicherungsnachweis für die Immatrikulation eines Motorfahrzeuges in elektronischer Form beigebracht werden. Weiter hat der Bundesrat beschlossen, dass Ausweisentzüge, -aberkennungen und -verweigerungen neu einheitlich zehn Jahre im Administrativmassnahmenregister (ADMAS) des Bundes registriert bleiben.
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