Jusletter

Lehrverhältnis nicht Unterrichtsvertrag

Coiffeurschule muss «Schülerin» Lehrlingslohn zahlen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Lehrverhältnis nicht Unterrichtsvertrag, in: Jusletter 11. Dezember 2006
Ein Vertrag zwischen einer Coiffeurschule und einer Schülerin über die vorwiegend praktisch erfolgende Ausbildung zur Coiffeuse, der weder ein Schulgeld vorsieht noch einen Lohn, ist laut einem Urteil des Bundesgerichts nicht ein Unterrichtsvertrag, sondern ein Lehrvertrag.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.