Lehrverhältnis nicht Unterrichtsvertrag
Coiffeurschule muss «Schülerin» Lehrlingslohn zahlen
Ein Vertrag zwischen einer Coiffeurschule und einer Schülerin über die vorwiegend praktisch erfolgende Ausbildung zur Coiffeuse, der weder ein Schulgeld vorsieht noch einen Lohn, ist laut einem Urteil des Bundesgerichts nicht ein Unterrichtsvertrag, sondern ein Lehrvertrag.
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