Jusletter

Schutz auch für Dumme und Schwache

Mitverantwortung des Betrugs-Opfers nur in Ausnahmefällen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen das Vermögen
  • Zitiervorschlag: fel., Schutz auch für Dumme und Schwache, in: Jusletter 11. Dezember 2006
«Das Strafrecht schützt alle Menschen und darf auch ‹Dumme und Schwache› nicht schutzlos lassen», meint das Bundesgericht im Zusammenhang mit der sogenannten Opfermitverantwortung beim Straftatbestand des Betrugs, der nur erfüllt ist, wenn das Opfer arglistig getäuscht wurde.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.