Wem gehört nun wohl die russische Megafon?
Schiedsgericht muss neu urteilen
Wie das Bundesgericht in einem Urteil darlegt, hat es die Kompetenz, ein Schiedsgerichtsurteil für ungültig zu erklären und zur Revision zurückzusenden, wenn der Gesuchsteller nachträglich neue erhebliche Tatsachen erfährt oder entscheidende Beweismittel auffindet.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare