Auswirkungen des Bundesgerichtsgesetzes auf die Strafrechtspflege unter besonderer Berücksichtigung des Kantons Zürich
Das neue Bundesgerichtsgesetz (BGG) führt u.a. die Beschwerde in Strafsachen ein. Der Autor gibt einen Überblick über das neue Rechtsmittel und die anfechtbaren Entscheide. Er beschränkt sich dabei auf die Rechtsmittel gegen kantonale Entscheide, insb. im Hinblick auf den Kanton Zürich.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Vorbemerkungen; Überblick über die Thematik
- 2. Übergangsrechtliche Problemfelder mit Blick auf das bevorstehende Inkrafttreten am 1.1.2007 und Auswirkungen auf Rechtsmittelweg im Kanton Zürich
- 3. Anfechtbare Entscheide, BGG 78–80, 90–94
- 3.1. Strafentscheide als Anfechtungsobjekt im Allgemeinen, Art. 78 BGG
- 3.2. Anfechtbarkeit hinsichtlich der Art des Entscheides, Art. 90–94 BGG
- 3.2.1. Endentscheide
- 3.2.2. Teilentscheide, Art. 91 BGG
- 3.2.3. Vor- und Zwischenentscheid über die Zuständigkeit und den Ausstand
- 3.2.4. Selbständig eröffnete andere Vor- und Zwischenentscheide
- 3.2.5. Rechtsverweigerungs- und Rechtsverzögerungsbeschwerde, BGG 94
- 3.2.6. Ein interessanter Sonderfall: Strafrechtsbeschwerde gegen Begnadigungsentscheide?
- 3.2.7. Subsidiäre Verfassungsbeschwerde nach Art. 113 ff. BGG in Straffällen?
- Anhang
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