Jusletter

Folgenschwere Verspätung

Einen Monat ohne Arbeitslosengeld

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Arbeitslosenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Folgenschwere Verspätung, in: Jusletter 18. Dezember 2006
Wer immer wieder zu spät zur Arbeit kommt, kann nicht nur seine Stelle verlieren, sondern danach auch noch für einige Zeit seinen Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenkasse (Art. 30 Arbeitslosenversicherungsgesetz).

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.