Jusletter

Keine Haftung des Bundes für Massnahmen gegen BSE

Rechtmässige Bewilligungspflicht

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Staats- und Beamtenhaftungsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Keine Haftung des Bundes für Massnahmen gegen BSE, in: Jusletter 18. Dezember 2006
Das Eidg. Finanzdepartement hat einem Hersteller von tiermehlhaltigen Düngemitteln, die wegen der Massnahmen zur Eindämmung der Rinderseuche BSE im Jahre 2001 nicht mehr verkauft werden konnten, den dafür beanspruchten Schadenersatz in Höhe von über 2,2 Mio. Franken zu Recht verweigert.

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