Jusletter

Strafbares Urkundendelikt

Falsche eidesstattliche Erklärung zuhanden der Migrationsbehörde

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Urkundenfälschung
  • Zitiervorschlag: fel., Strafbares Urkundendelikt, in: Jusletter 18. Dezember 2006
Wer vor einem Notar eine für die Migrationsbehörde bestimmte eidesstattliche Erklärung (Affidavit) abgibt, die nicht der Wahrheit entspricht, kann wegen Erschleichens einer falschen Beurkundung bestraft werden.

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