«Ethisierung und Ökonomisierung als Gefährdungen des Verwaltungsrechts» – eine ergänzende Stellungnahme
In seinem Beitrag in Jusletter 13. November 2006 hat Lorenz Engi auf die «Ethisierung und Ökonomisierung als Gefährdungen des Verwaltungsrechts» hingewiesen. Der folgende Beitrag plädiert dafür, Entwicklungen wie die Ethikförderung in der Verwaltung oder die zunehmende Wirkungsorientierung des Verwaltungshandelns nicht in erster Linie als Gefährdungen, sondern als Herausforderungen der Verwaltungsrechtswissenschaft zu betrachten. Die Verwaltungsrechtslehre muss sich immer wieder vergewissern, ob sie auf drängende Fragen des heutigen Verwaltungsalltags sachgerechte Antworten geben kann; dies ausgehend von einem historisch reflektierten und selbstkritischen Ansatz. Die Fixierung auf ein bestimmtes Idealbild des bürgerlich-liberalen Rechtsstaates darf dabei nicht zum Korsett werden, in dem nötige Anpassungen zu ersticken drohen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Zum «Verwaltungsrecht», dessen Gefährdung befürchtet wird
- 3. Zur Fixierung auf ein bestimmtes Demokratieverständnis
- 4. Zur Fixierung auf eine bestimmte Rechtsetzungsmethode
- 5. Zum vermeintlichen Gegensatz von Rechtsstaat und Sozialstaat
- II. Von «Gefährdungen», die Herausforderungen sein sollten
- III. Schluss
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