Sexuelle Gewalt als Unfall
Behandlung psychischer Folgeschäden zulasten der Unfallversicherung
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde eines Unfallversicherers abgewiesen und bestätigt, dass dieser für die psychischen Gesundheitsschäden aufkommen muss, die bei einer Frau auftraten, nachdem sie das Opfer brutaler sexueller Gewalt geworden war.
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