Ein Augenschein genügt
Unzulässige Beschlagnahme des TV-Geräts eines Schwarzsehers
Findet das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) bei der unangemeldeten Durchsuchung der Wohnung eines mutmasslichen Schwarzsehers ein betriebsbereites Fernsehgerät, genügt es, diesen Sachverhalt durch Protokoll aktenkundig zu machen.
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