Anwalts-AG: Beschluss der Anwaltsaufsichtskommission des Kantons Zürich vom 5. Oktober 2006
Nachfolgend wird der Beschluss Nr. KF060026/U vom 5. Oktober 2006 der kantonalzürcherischen Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte wiedergegeben. Er behandelt die Frage, ob Anwältinnen und Anwälten, die bei einer Anwalts-Aktiengesellschaft angestellt sind, ins kantonale Anwaltsregister eingetragen werden können.
Inhaltsverzeichnis
- I. Gesuch
- II. Verfahren
- III. Unabhängigkeit im Sinne von Art. 8 Abs. 1 lit. d BGFA
- IV. Anwalts-Aktiengesellschaft
- V. X. AG
- VI. Berufsregeln und Berufsgeheimnis
- VII. Zusammenfassung und Nebenfolgen
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