Jusletter

Mit 120 km/h absichtlich ein Auto gerammt

Keine eventualvorsätzliche Tötung, sondern nur Lebensgefährdung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: fel., Mit 120 km/h absichtlich ein Auto gerammt, in: Jusletter 15. Januar 2007
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Autorowdys aufgehoben, der auf der Autobahn mit 120 km/h ein anderes Fahrzeug überholt und absichtlich gerammt hatte, um sich an dessen Lenker für einen Faustschlag zu rächen, den er sich Stunden zuvor im Rahmen einer Schlägerei in einem Albaner-Lokal eingehandelt hatte.

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