Jusletter

Verbindlichere Wirkung der Motion durch Änderung des ParlG

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden
  • Zitiervorschlag: Jurius, Verbindlichere Wirkung der Motion durch Änderung des ParlG, in: Jusletter 22. Januar 2007
Mit einer Änderung des Parlamentsgesetzes wird die Berichterstattungs- und Begründungspflicht des Bundesrates verschärft, falls er ausnahmsweise den Auftrag einer von beiden Räten angenommenen Motion nicht erfüllen will. Die SPK reagiert damit auf die zunehmende Tendenz des Bundesrates, ihm nicht genehme Aufträge nicht auszuführen.

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