Haftungsverschärfung für Hundehalter im Obligationenrecht
Halter gefährlicher Hunde sollen in Zukunft schärfer für Schäden ihrer Tiere haften. Der Bundesrat ist überzeugt, dass eine verschärfte Haftung zu einem besseren Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden beiträgt. Er hat deshalb am 17. Januar 2007 das EJPD beauftragt, eine Teilrevision des Obligationenrechts auszuarbeiten.
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