Kürzere Bedenkfrist bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) schickt einen Vorentwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuches in Sachen Bedenkfrist bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren bis 23. April 2007 in die Vernehmlassung.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare