Jusletter

Qualität ist nicht zu bewerten

UBI rügte «Kassensturz» zu Unrecht

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Qualität ist nicht zu bewerten, in: Jusletter 22. Januar 2007
Das Schweizer Fernsehen DRS hat mit der Ausstrahlung des Beitrags «Nutzlose Schulmedizin: Kassen zahlen Millionen für nichts» in der Sendung «Kassensturz» vom 7. Juni 2005 keine Programmbestimmungen verletzt.

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