Arzneimittelwerbung: Migränebroschüre als unzulässige Publikumswerbung
Das Bundesgericht hat in Übereinstimmung mit der Rekurskommission für Heilmittel (REKO HM) entschieden, dass eine Broschüre, die sich mit dem Thema Migräne auseinandersetzte und dabei die Therapie mit Arzneimitteln der Wirkstoffgruppe der Triptane empfahl, unzulässige Publikumswerbung für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel darstelle (Urteil 2A.63/2006).
Inhaltsverzeichnis
- I. Rechtsgrundlagen
- II. Sachverhalt
- III. Fragestellung
- IV. Konsequenzen
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