Jusletter

Sexuell belästigter Mann

Entschädigung und Schmerzensgeld nach missbräuchlicher Entlassung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Sexuell belästigter Mann, in: Jusletter 29. Januar 2007
Es bleibt bei einer Entschädigung von sechs Monatslöhnen und einer Genugtuungssumme von 10 000 Franken für einen männlichen Angestellten, der zunächst von seiner Vorgesetzten sexuell belästigt und danach entlassen worden war.

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