Jusletter

Mobilfunkantennen auf Strommasten

Künftig nicht mehr ohne kantonale Baubewilligung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Mobilfunkantennen auf Strommasten, in: Jusletter 5. Februar 2007
Der Bau von Mobilfunkantennen auf Masten von elektrischen Leitungen oder auf anderen Starkstromanlagen bedarf künftig einer kantonalen Bewilligung.

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