Jusletter

Leicht abgebremste Raser-Praxis

Eventualvorsätzliche Tötung mit Zurückhaltung bejahen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: fel., Leicht abgebremste Raser-Praxis, in: Jusletter 5. Februar 2007
Das Bundesgericht grenzt seine Rechtsprechung zunehmend ein, wonach krass rücksichtsloses Rasen im Strassenverkehr, das Menschenleben kostet, nicht bloss als fahrlässige, sondern als eventualvorsätzliche Tötung geahndet werden kann.

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