Gemeinden und Mobilfunk
Beschränkter Einfluss auf Standorte
Eine Gemeinde darf laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts im Rahmen ihrer bau- und planungsrechtlichen Zuständigkeiten durchaus Einfluss auf die Standorte von Mobilfunkanlagen nehmen. Sie muss dabei allerdings die Schranken beachten, die das Umweltrecht und das Fernmelderecht des Bundes setzen.
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