Verordnung über die Zuweisung des Nationalbankgolds an AHV
Der Bundesrat hat mit einer Verordnung die Modalitäten der Zuweisung des Bundesanteils am Nationalbankgold an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenversicherung geregelt. Der Bundesanteil von 7'037 Mio. Franken wird ab 1. März 2007 in zehn wöchentlichen Tranchen dem Kapitalkonto der AHV gutgeschrieben.
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