Schweiz hält Entscheid der EU-Kommission für unbegründet
Keine Verletzung des Freihandelsabkommens durch kantonale Steuerbestimmungen
Die Schweiz qualifiziert den Entscheid der Europäischen Kommission, in welchem diese eine Verletzung des Freihandelsabkommens Schweiz-EG von 1972 durch bestimmte kantonale Massnahmen zur Unternehmensbesteuerung feststellt, als unbegründet. Zwischen der Schweiz und der EU besteht keine vertragliche Regelung zur Angleichung der Unternehmensbesteuerung. Insofern sind auch keine Verstösse gegen irgendwelche Abmachungen möglich. Dies gilt insbesondere für das Freihandelsabkommen.
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