Loretan muss ins Gefängnis
Letzte Beschwerden im Fall Leukerbad erfolglos
Die Strafe von viereinhalb Jahren Zuchthaus für Otto G. Loretan ist definitiv. Das Bundesgericht hat das zweite Urteil des Walliser Kantonsgerichts gegen den ehemaligen Gemeindepräsidenten von Leukerbad bestätigt.
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