Neue Mindeststandards für Information der Anleger zu strukturierten Produkten
Die Schweizerische Bankiervereinigung begibt neue Richtlinien über die Information der Anlegerinnen und Anleger zu strukturierten Produkten. Damit werden die Vorgaben des Kollektivanlagegesetzes in Bezug auf den Anlegerschutz für diese Anlagekategorie umgesetzt.
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