Jusletter

Der Mieter muss anfechten

Auch bei offensichtlichem Missbrauch ist Kündigung nicht nichtig

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Miet- und Pachtrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Der Mieter muss anfechten, in: Jusletter 2. April 2007
Auch eine offensichtlich rechtsmissbräuchliche Kündigung muss der betroffene Mieter innerhalb von 30 Tagen anfechten, wenn er nicht ausgewiesen werden will.

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