Klare Rauchzeichen gegen blauen Dunst
Genfer Anti-Tabak-Initiative ist gültig
Das Bundesgericht lässt die heikle Frage offen, ob Rauchen in den Schutzbereich der persönlichen Freiheit fällt (Art. 10 Abs. 2 Bundesverfassung), doch steht aufgrund einer öffentlichen Urteilsberatung fest, dass die Kantone auch sehr rigorose Rauchverbote für öffentlich zugängliche Örtlichkeiten durchsetzen können.
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