Jusletter

Konzertveranstalter Good News muss zahlen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Polizei- und Ordnungsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Konzertveranstalter Good News muss zahlen, in: Jusletter 16. April 2007
Die Kantonspolizei Basel-Stadt darf von Konzertveranstaltern für ihre Dienste bei einem Grossanlass 2 Franken 40 pro Zuhörer verlangen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Zürcher Good News Productions AG abgewiesen. Die Kantonspolizei hatte im Jahr 2004 diesem Veranstalter für ihren Einsatz beim Simon-&-Garfunkel-Konzert im St.-Jakob-Park diesen Betrag verrechnet.

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