Jusletter

Ehebruch im Wandel der Zeit

Kein Delikt, aber ehrenrühriges Verhalten

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Ehre, Geheim- und Privatbereich
  • Zitiervorschlag: fel., Ehebruch im Wandel der Zeit, in: Jusletter 16. April 2007
Auch wenn ein Ehebruch heute nicht mehr strafbar ist, bleibt nach Auffassung des Bundesgerichts der Vorwurf ehrverletzend, jemand verstosse gegen die eheliche Treuepflicht.

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