Streit um des Kaisers Bart im Uferwasser
Grenzverlauf von Genfer Seegrundstücken als Juristenfutter
Das Bundesgericht hat zum zweiten Mal im Streit um den Grenzverlauf von Grundstücken entlang dem Lac Léman eine staatsrechtliche Beschwerde des Kantons Genf gutgeheissen und ihm damit im Ergebnis das – vermutlich ziemlich nackte – Eigentum an nicht nutzbarem überschwemmtem Uferland zugesprochen.
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