Jusletter

Auch Entmündigte dürfen Anwalt nehmen

Zustimmung des Vormunds nicht nötig

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Personenrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Auch Entmündigte dürfen Anwalt nehmen, in: Jusletter 30. April 2007
Eine entmündigte, aber urteilsfähige Person, die im Rahmen einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung in eine Anstalt eingewiesen wurde, kann auch ohne Zustimmung ihres Vormunds einen Anwalt mit der Wahrung ihrer Interessen betrauen.

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