Sachverhaltsabklärung des EDÖB: Datenbearbeitung im vertrauensärztlichen Dienst der CSS Kranken-Versicherung AG
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat eine Sachverhaltsabklärung beim vertrauensärztlichen Dienst der CSS-Kranken-Versicherung AG durchgeführt und dabei Mängel festgestellt. Er hat am 17. April 2007 sechs Empfehlungen zu Handen der CSS erlassen. Diese hat 30 Tage Zeit, um die Empfehlungen anzunehmen oder abzulehnen.
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