Kantonale Einbürgerungsbehörden erhalten Zugriff auf Strafregisterdaten
Die kantonalen Einbürgerungsbehörden sollen in Zukunft wie das Bundesamt für Migration (BFM) auf alle Strafregisterdaten online zugreifen können. Damit können die Einbürgerungsverfahren effizienter gestaltet und ungerechtfertigte Einbürgerungen vermieden werden. Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat am 30. April 2007 die erforderliche Änderung der Strafregister-Verordnung in die Anhörung geschickt.
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