Jusletter

Keine Ergänzungsleistung nach Spekulationen

Altersvermögen bei Hochrisiko-Anlage verloren

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: AHV
  • Zitiervorschlag: fel., Keine Ergänzungsleistung nach Spekulationen, in: Jusletter 7. Mai 2007
Wer sein Vermögen leichtsinnig verspekuliert und danach Ergänzungsleistungen beanspruchen will, muss damit rechnen, dass ihm zumindest ein Teil davon als Vermögen angerechnet wird, auf das er freiwillig verzichtet hat.

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