Keine Ergänzungsleistung nach Spekulationen
Altersvermögen bei Hochrisiko-Anlage verloren
Wer sein Vermögen leichtsinnig verspekuliert und danach Ergänzungsleistungen beanspruchen will, muss damit rechnen, dass ihm zumindest ein Teil davon als Vermögen angerechnet wird, auf das er freiwillig verzichtet hat.
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