Ziel der Durchsetzungshaft
Heimreise – nicht illegale Ausreise
Die seit Jahresbeginn im Ausländergesetz vorgesehene Möglichkeit der Durchsetzungshaft (Art. 13g) soll keineswegs einfach eine beliebige Ausreise des Ausländers aus der Schweiz erzwingen, sondern die Rückkehr in den Heimatstaat sicherstellen.
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