Bundesgericht hebt erstmals Schiedsspruch des TAS/CAS auf
Das Bundesgericht hat in BGE 4P.172/2006 vom 22. März 2007 erstmals einen Schiedsspruch des Court of Arbitration for Sport (CAS) aufgehoben. Die Kurzanmerkung zeichnet die Entscheidungsgründe des Urteils nach und benennt die Auswirkungen des Urteils für die Sportschiedsgerichtsbarkeit.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Teleologische Reduktion des Art. 192 Abs. 1 IPRG
- 1. Entscheidungsgründe
- 2. Folgerungen
- III. Begründungspflicht für Schiedssprüche?
- 1. Entscheidungsgründe
- 2. Folgerungen
- IV. Fazit
- 1. CAS bleibt etabliertes Schiedsgericht
- 2. Schutz der Sportler durch Inhaltskontrolle von Schiedsvereinbarungen
- 3. Keine lex sportiva
- 4. Fortsetzung erfolgt
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