Polis-Verordnung verfassungskonform
«Demokratische Juristen» abgeblitzt
Die Verordnung über das Polizei-Informationssystem Polis des Kantons Zürich basiert auf einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage und lässt sich durchaus verfassungskonform anwenden. Aus diesen Gründen hat das Bundesgericht eine von den «Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich» und anderen gegen den regierungsrätlichen Erlass eingereichte staatsrechtliche Beschwerde einstimmig abgewiesen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare