Ein offenes Autofenster beschäftigt die Justiz
Hinderung einer Amtshandlung?
Das Aargauer Obergericht muss auf Geheiss des Bundesgerichts abklären, ob ein von der Polizei zur Kontrolle angehaltener Autolenker seine Seitenfenster erst öffnete, nachdem der Beamte das Haltezeichen gegeben hatte, oder bereits kurz davor.
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